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Urheberrecht
#1
ZaunköniG schrieb:ich habe gerade die Lebensdaten ermittelt:

Reményik Sándor (1890-1941)

damit fällt der Text noch bis einschließlich 2011 unter Urheberrechtsschutz (Bis Ablauf des 70sten Kalenderjahres nach dem Tod des Urhebers), was auch für Übersetzungen und Bearbeitungen gilt. Nun habe ich zwar keine übermäßige Angst kontrolliert oder gar bestraft zu werden, aber da ich selber Künstler bin schützt dieses Gesetz auch meine Rechte. Daher habe ich den Text mal hier in die "Verschlußsachen" verschoben. Zugang haben nur Registrierte Forenmitglieder, die selbst eine Übersetzung geliefert oder konstruktive Kritik geübt haben. Die Freischaltung erfolgt manuell durch mich. Mit diesen Eingeschränkten Zugriffsrechten, denke ich, ist es keine Veröffentlichung mehr im Sinne des Urheberrechtes.

Hallo lieber Zaunkönig,

... Du scheinst mir ein sehr vertrauenswürdiger Mensch zu sein, wenn Du herausgefunden, dass dieses Gedicht noch unter das Urheberrechtsschutzgesetz fällt... Das beruhigt mich ein wenig... und was ist mit meinen Rechten? Wie kann ich mich im Internet als User schützen? Als User... Was für Rechte hat ein User?

Fallada
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#2
Hallo Fallada,

Zitat:und was ist mit meinen Rechten? Wie kann ich mich im Internet als User schützen? Als User... Was für Rechte hat ein User?

Du meinst Rechte als Autor/Übersetzer?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hier, wie sonst auch gilt aber, wo kein Kläger ist, dort ist auch kein Richter. Du mußt dich also zunächst selbst um deine Rechte kümmern und diese im Ernstfall belegen können. Nun sind Streitigkeiten vor Gericht eher selten, weil der Marktwert eines Gedichtes in der Regel zu gering ist, aber du kannst dir sicherlich vorstellen welchen Imageschaden jemand erleidet, der z. B. als Plagiator auffliegt. So will ich zwar auch rechtlich auf der sicheren Seiten stehen, aber im Grunde ist es mehr ein Ehrencodex, daß man sich als Künstler nicht mit fremden Federn schmückt, bzw., dort wo nur eine Bearbeitung vorliegt, eben auch die Quellen benennt.

Professionelle Hilfe bei der Durchsetzung des Urheberrechtes bietet in Deutschland z. B. die VG Wort. 'VG' bedeutet 'Verwertungsgesellschaft' und sie leistet im Wesentlichen das gleiche, was die Gema für Musiker tut. Doch lohnt sich ein Beitritt oft erst, wenn man wirklich regelmäßige Veröffentlichungen und/oder hohe Auflagen erzielt.

LG ZaunköniG
Der Anspruch ihn auszudrücken, schärft auch den Eindruck.
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#3
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hier, wie sonst auch gilt aber, wo kein Kläger ist, dort ist auch kein Richter. Du mußt dich also zunächst selbst um deine Rechte kümmern und diese im Ernstfall belegen können. Nun sind Streitigkeiten vor Gericht eher selten, weil der Marktwert eines Gedichtes in der Regel zu gering ist, aber du kannst dir sicherlich vorstellen welchen Imageschaden jemand erleidet, der z. B. als Plagiator auffliegt. So will ich zwar auch rechtlich auf der sicheren Seiten stehen, aber im Grunde ist es mehr ein Ehrencodex, daß man sich als Künstler nicht mit fremden Federn schmückt, bzw., dort wo nur eine Bearbeitung vorliegt, eben auch die Quellen benennt.

Professionelle Hilfe bei der Durchsetzung des Urheberrechtes bietet in Deutschland z. B. die VG Wort. 'VG' bedeutet 'Verwertungsgesellschaft' und sie leistet im Wesentlichen das gleiche, was die Gema für Musiker tut. Doch lohnt sich ein Beitritt oft erst, wenn man wirklich regelmäßige Veröffentlichungen und/oder hohe Auflagen erzielt.


Hallo lieber Zaunkönig,

Ich kenne dieses System und weiss, dass ein großer Teil der Veröffentlichungen gestohlenes Geistesgut sind, das den betreffenden Gesellschaften, Personen oder Verlegern gar nicht gehört...

Du hast meine Frage aber nicht beantwortet. Wie kann ich mich im Internet schützen? Kannst Du mir da etwas empfehlen?

Fallada
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#4
Gema und VG-Wort treiben Gebühren z.B. auch aus dem Verkauf von Tonbandkassetten oder von Copyshops ein, damit sind Kopien für den privaten Gebrauch praktisch vom Nutzer bezahlt, die Verwertungsgesellschaften verteilen dann die Einnahmen nach einem bestimmten Schlüssel an ihre Mitglieder und behalten einen Teil für Ihre Verwaltungskosten ein. Ob die Verwaltungskosten angemessen sind, oder der Verteilschlüssel gerecht, läßt sich natürlich leicht anzweifeln, aber daß sich die Gesellschaften aktiv am Diebstahl geistigen Eigentums beteiligen glaube ich eigentlich nicht. Sie müssen sich aber auf die Richtigkeit der Angaben von Künstlern und Publizisten verlassen. Im Streitfall gilt derjenige als Urheber, der zuerst veröffentlicht hat, also liegt die Beweislast bei den Künstlern, wann der Text entstanden ist. Es gibt in alten Ratgebern den Vorschlag sich seine Texte selbst per Einschreiben zuzusenden und den ungeöffneten Umschlag zu verwahren bis jemand deine Urheberschaft anzweifelt.

Zwar sind auch Forenbeiträge wie dieser und andere Internetseiten datiert, aber vermutlich gibt es bei elektronischer Sicherung doch zu viele Möglichkeiten der Manipulation, so daß ich mich hier nicht darauf verlassen würde, daß eine frühe Internetveröffentlichung schon ein gerichtsfester Beweis ist. Ich sehe nicht inwiefern sich das grundsätzliche Verfahren durch das Internet ändern sollte.

Um Einen Klau im Internet überhaupt aufzuspüren kannst du hin und wieder eine Textzeile bei Google oder anderen Suchmaschinen eingeben.

In meiner Zeit als Zeitschriftherausgeber hatte ich dreimal mit dem Thema Copyrightverletzung zu tun. Zwei Vorwürfe erwiesen sich als unbegründet, und auch der dritte Fall landete nicht vor Gericht, aber sowas sensibilisiert natürlich...

LG ZaunköniG
Der Anspruch ihn auszudrücken, schärft auch den Eindruck.
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#5
Hallo lieber Zaunkönig,

... ich weiss nicht. Mein Gefühl sagt mir, dass ich sehr vorsichtig sein muss...

Bald werde ich eine eigene Homepage haben. Ich denke, dann werde ich mutiger sein...

Liebe Grüße,
Fallada
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