19.09.2008, 12:54
Hallo Sneaky,
Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Ich gehe davon aus, daß der Hohenflug erst geplant/gewünscht ist.
LG ZaunköniG
Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Ich gehe davon aus, daß der Hohenflug erst geplant/gewünscht ist.
LG ZaunköniG
Der Anspruch ihn auszudrücken, schärft auch den Eindruck.