18.02.2014, 19:22
XVII.
Nennt nicht verjährt das Recht, - wie kann’s verjähren,
Wo noch kein Fried’ ist und Vertrag geschlossen,
Wo noch nicht, die man kränkte, sind verdrossen
Der heil’gen Ford’rung: Recht sei zu gewähren!?
Nennt nicht verjährt, was noch mit heißen Zähren
Beweint wird, wie viel Zeit auch sei verflossen,
Was Fürst und Volk, des gleichen Leids Genossen,
Als gleichen Hoffens hehres Ziel erklären!
Nennt Recht Gefahr auch nicht dem Vaterlande,
Wo’s arglos wird vertreten, friedlich, offen;
Nicht irrt’s das Land, löst nur des Landes Bande.
Nennt Recht unmöglich nicht, wo fest noch hoffen
Viel Herzen auf den Herrn im Allmachtsstande,
Deß Hülfe noch zeitig eingetroffen.
Nennt nicht verjährt das Recht, - wie kann’s verjähren,
Wo noch kein Fried’ ist und Vertrag geschlossen,
Wo noch nicht, die man kränkte, sind verdrossen
Der heil’gen Ford’rung: Recht sei zu gewähren!?
Nennt nicht verjährt, was noch mit heißen Zähren
Beweint wird, wie viel Zeit auch sei verflossen,
Was Fürst und Volk, des gleichen Leids Genossen,
Als gleichen Hoffens hehres Ziel erklären!
Nennt Recht Gefahr auch nicht dem Vaterlande,
Wo’s arglos wird vertreten, friedlich, offen;
Nicht irrt’s das Land, löst nur des Landes Bande.
Nennt Recht unmöglich nicht, wo fest noch hoffen
Viel Herzen auf den Herrn im Allmachtsstande,
Deß Hülfe noch zeitig eingetroffen.